Marketing
Förderung für Existenzgründer
Sie sind Existenzgründer und haben eine tolle Geschäftsidee, aber wissen noch nicht, wie Sie diese am besten umsetzen, bzw. wie Sie es finanzieren. Wir unterstützen Existenzgründer sowie kleine und mittelständische Unternehmen in den Bereichen Unternehmensberatung und strategische Unternehmensentwicklung - und das bereits seit über 10 Jahren. Wir bringen Motivation, frische Ideen und Begeisterung mit, damit Sie die Herausforderungen der Zukunft erfolgreich gestalten können. Auch bei finanziellen Fragen stehen wir an Ihrer Seite. Wir beraten Sie gerne, welche Fördermittel und Finanzierungsmöglichkeiten zur Realisierung Ihrer Ideen zur Verfügung stehen. Außerdem helfen wir Ihnen bei der Beantragung staatlicher und europäischer Förderungen. Lassen Sie uns gemeinsam herausfinden, welche Möglichkeiten und Lösungen im Rahmen Ihrer Existenzgründung bestehen.
KFW Förderung
Die meisten Gründer brauchen eine kompetente Beratung, damit das Unternehmen Erfolg hat. Bewährt hat sich das Coaching-Prinzip. Ein qualifizierter Unternehmensberater betreut und begleitet den Existenzgründer. Das Coaching wird durch einen Zuschuss aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds gefördert. Das Gründercoaching wird Bundesweit angeboten.
Wer kann das Gründercoaching in Anspruch nehmen?
Existenzgründer, d.h. dass die Gründung oder Übernahme erfolgt sein muss und darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als 5 Jahre zurückliegen.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Das maximal förderfähige Tageshonorar (netto) beträgt 800 Euro. Ein Tagewerk umfasst 8 Stunden. Insgesamt werden höchstens 6.000 Euro (bei Gründern aus der
Arbeitslosigkeit 4.000 Euro) gefördert.
Bezogen auf diese förderfähigen Kosten erhalten Unternehmer folgende Zuschüsse:
- 90 % bei einer Gründung aus der Arbeitslosigkeit
- 75 % in den neuen Bundesländern
- 50 % in den alten Bundesländern einschließlich Berlin, außer „Phasing Out“-Region Lüneburg
- 75 % in den „Phasing Out“-Regionen Halle, Leipzig, Südwestbrandenburg und Lüneburg
- Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit können im Jahr nach der Gründung einen Zuschuss von 90% des Beraterhonorars erhalten. (Bei einer Förderung von 4.000 Euro erhalten Sie einen Zuschuss von 3.600 Euro)
- Existenzgründer, die nicht aus der Arbeitslosigkeit kommen und die Gründung weniger als 5 Jahre zurückliegt, können einen Zuschuss von 50 % erhalten. (Bei einer Förderung von 6.000 Euro erhalten Sie eine Förderung von 3.000 Euro)
BAFA Förderung
Die „BAFA“ Förderung erfolgt aus Mitteln des Bundes und des Europäischen Sozialfonds (ESF). Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen, die älter als ein Jahr sind und weniger als 250 Mitarbeiter haben.
Wenn Sie in Themen wie Marketing, Werbung, Kundengewinnung, Kundenbindung, Wettbewerbanalyse und externes Know How in Anspruch nehmen möchten und das sogar für den halben Preis, dann sind wir der richtige Ansprechpartner für Sie.
Sie müssen sich nicht mal um die Antragstellung kümmern. Unsere erfahrenen Mitarbeiter helfen Ihnen alle benötigten Unterlagen richtig einzureichen, damit Sie schnell die Förderung erhalten.
Bildungsscheck für Weiterbildung
Wir sind eine autorisierte Beratungsstelle für Unternehmer, Angestellte und Privatleute, die sich beruflich weiterbilden möchten.
Im Förderprogramm Bildungsscheck können Sie einen Zuschuss für eine berufliche Weiterbildung erhalten, wenn Sie zuvor eine Beratungsstelle kontaktiert und diese Förderungen beantragt haben.
50 % der Beratungskosten pro Weiterbildung werden vom Ministerium für Arbeit übernommen.
In der Beratung legen wir mit Ihnen gemeinsam Themen und Inhalte fest.
Nutzen Sie die Möglichkeit, Ihr Wissen in Bereichen wie Kundengewinnung oder besser Verkaufen zu erweitern.
Beratungsprogramm Wirtschaft NRW (BPW)
Diese Förderung befasst sich mit den Beratungen zur Entwicklung, Prüfung und Umsetzung von Gründungskonzepten vor der Realisierung. Im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe erhalten Existenzgründer, die neue Arbeits- und Ausbildungsplätze schaffen, in Nordrhein-Westfalen diese finanzielle Unterstützung.
Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen?
- Die zu beratenden Personen sollten an mindestens 50% der Beratungszeit teilnehmen (bei Zirkelberatungen in vollem Umfang).
- Vor Antragstellung: Teilnahme an einem Kontaktgespräch mit dem Vertreter der Anlaufstelle und dem zukünftigen Berater.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Der Zuschuss beträgt 50% eines Tageswerksatzes, maximal jedoch 400 Euro je Tagwerk. Bei Personen, die Arbeitslosengeld beziehen oder Hochschulabsolventen sind kann der Zuschuss für Gründungsberatungen auf 80% des Tageswerksatzes, max. jedoch 400 Euro erhöht werden.
Innerhalb der ersten 12 Monate nach Antragstellung können insgesamt bis zu 4 Tagwerke für Beratungen und Neugründungen sowie bis zu 6 Tagewerke für Beratungen zu Betriebsübernahmen gefördert werden.
Zirkelberatung
Diese besteht zu jeweils 50% aus einer Gruppen- und Einzelberatung und beinhaltet eine Kombination aus Gruppen- und Einzelberatungen für 4 oder maximal 6 Personen.
Der Zuschuss beträgt für Arbeitslosengeld-Empfänger und Antragsteller mit vergleichbarem Einkommen 90% des Tageswerkes, maximal jedoch 720 Euro. Der Eigenanteil beläuft sich auf mindestens 50%.
Pro teilnehmende Person wird ein Tagwerk gefördert.
Geltungsdauer
Das Programm ist befristet bis zum 31. Dezember 2013.
Hinweis
Die Förderung wird als De-minimis-Beihilfe gewährt.
Ansprechpartner: