Das Eigenheim verschönern und dafür noch Unterstützung vom Staat?

Geschrieben von  Karin Müller Montag, den 21. Januar 2013 um 10:20 Uhr
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Die Wohnung verschönern und das auch noch auf Kosten des Staates?

 

Naja. So groß ist das Geschenk dann doch nicht, welches die Bundesregierung seit 2006 verschenkt.

Aber trotzdem kann man Geld sparen... Doch die wenigsten tun es!

 

 

 

 

Das Einkommenssteuergesetz von 2006 ermöglicht uns den Abzug der Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen!

Das heißt wenn Ihr euch z.B eine Küche einbauen lasst, dann könnt Ihr die Montagekosten steuerlich absetzen. Es sei denn der Händler übernimmt ein Teil oder sogar 100 % der Montagekosten.

Hierbei handelt es sich um einen Abzug von 20 % oder maximal 600 Euro.

 

Als Beispiel: Euer Monteur legt euch eine Rechnung von 3000 Euro vor. So dürft Ihr die Steuer um 600 Euro reduzieren.

 

Als Nachweis ist folgendes erforderlich:


- Eine seperate Rechnung für die Montage

- Eine per Überweisung bezahlte Rechnung

- Kontoauszug oder Überweisungsbeleg

 

Also worauf warten!!!!

 

Es gibt noch so viele Dinge im Haus zu verschönern!!